Steuerberatung

Erfolgreiche Unternehmen haben eine professionelle Steuerplanung; vermögende und einkommensstarke Personen auch. Unser Ansatz ist eine Steuerplanung, die rechtlich transparent und zukunftsgerichtet ist. Damit sparen Sie nachhaltig Steuern, Beraterkosten, viel Zeit und Ärger.

«Steuern wirken in allen Lebenslagen. Steuerfragen sind komplex und haben mit Geld zu tun. Wir unterstützen Sie, dass der Staat das Geld erhält, was ihm zusteht aber nicht mehr.»

Ernst Dobler
Leiter Steuern

Steuerberatungs-Themen im Überblick

News & Wissenswertes

«Unsere Partnerin in Sachen Treuhand, die consis, schätzen wir vorallem darum, weil wir für all unsere Fragen und Belange immer eine zuverlässige und kompetente Antwort bekommen - stets schnell und sehr versiert.»

Christian Fraefel
Inhaber der ICS Gruppe

Häufige Steuerberatungs-Fragen

Bis zu welcher Höhe ist der Lohn nicht steuerbar?

Grundsätzlich ist jedes Einkommen aus einer Tätigkeit steuerbar. Je nach Höhe der übrigen Einkünfte aus Liegenschaften oder Wertschriften und nach Berücksichtigung der Abzüge wie Berufsauslagen, Schuldzinsen, Ausbildungskosten, Krankheitskosten etc. resultiert ein höheres oder tieferes steuerbares Nettoeinkommen. Gemäss Steuertarif des Kantons SG bleiben die Nettoeinkünfte bis CHF 11'000 (Alleinstehende) bzw. CHF 22'000 (Verheiratete) aus sozialpolitischen Gründen ohne Steuerbelastung. Werden Einkünfte in der Steuerdeklaration verschwiegen, liegt eine strafbare Widerhandlung (versuchte Steuerhinterziehung) vor.

Lohnt sich das 3a-Vorsorgesparen für einen jungen Arbeitnehmer?

Gerade jungen Menschen empfehlen wir das systematische Sparen mit einem 3a-Bankkonto. Jährlich den Maximalbetrag von derzeit CHF 6'826 (Stand 01.01.2020) einzahlen und vom Steuerabzug profitieren. Das 3a-Konto kann für den Kauf eines Eigenheims oder dem Aufbau einer Einzelfirma verwendet werden und als Altersvorsorge bis 5 Jahre vor Pensionierung bezogen werden. Für ältere Arbeitnehmer oder Selbständigerwerbende lohnt sich die Überprüfung der Vorsorgedeckung ebenfalls – Stichworte 2. und 3. Säule!

Wie hoch ist die Steuerbelastung für Firmen in St. Gallen, Thurgau und Zürich?

Mit der Steuerreform 2020 (STAF) fällt in praktisch allen Kantonen die Unternehmenssteuerbelastung ab 2021 und es findet gleichzeitig auf tieferer Basis eine Nivellierung statt. Im Kanton SG resultiert so noch eine kantonale Belastung von 14,5% auf dem Gewinn vor Steuern. Im Kanton TG fällt die Steuer je nach Gemeinde unterschiedlich aus und beträgt zwischen 13%-14%. Der Kanton Zürich bleibt jedoch teuer mit 19,7%.

Ist Ihre Unternehmung aus steuerlicher Sicht fit für die Nachfolge oder Verkauf? Was heisst das und wie sieht ein möglicher Optimierungsprozess aus?

Dies und ein bunter Strauss von weiteren Fragen sind zu klären, damit die Nachfolge für Sie und ihr Unternehmen steuerlich optimal gelingt.

Darf der Warendrittel (Warenreserve) in jedem Fall vom Inventar abgezogen werden?

Ja, wenn das Lager zu Einstandspreisen ohne MWST bewertet ist und allfällige unverkäufliche Waren abgeschrieben sind, kann auf den kuranten Waren ein Einschlag von 33% steuerwirksam verbucht werden. Bei der Bewertung des Inventars gilt das Vorsichtsprinzip, folglich sind Überbewertungen tunlichst zu vermeiden z.B. wenn die Marktpreise unter die Einstandspreise sinken, darf max. der Marktpreis berücksichtigt werden.

Unsere Unternehmung betreibt ihr Geschäft in der eigenen Liegenschaft. Können die Vorsteuern (MWST) für die Handwerkerkosten der beabsichtigten Dachsanierung abgezogen werden?

Falls Ihr Unternehmen eine MWST-pflichtige Tätigkeit ausführt und die Geschäftsliegenschaft auf den Namen des Unternehmens im Grundbuch eingetragen ist, können Sie – sofern die MWST effektiv abgerechnet wird – allfällige Vorsteuern der Sanierungskosten bei der ESTV geltend machen. Achtung, wenn Sie nach Saldo- oder Pauschalsteuersatz abrechnen, ist das grundsätzlich nicht möglich. Dann wäre zu prüfen, ob sich langfristig ein Wechsel in der Abrechnungsart lohnt.

Ist die Schenkung vom Kind an die Eltern schenkungssteuerpflichtig?

Ja, während umgekehrt die Schenkung der Eltern an die Kinder steuerfrei ist, wird bei Schenkungen der Kinder an die Eltern unter Abzug eines Steuerfreibetrages eine Schenkungssteuer erhoben (Kanton SG: Freibetrag 25'000; 10% Schenkungssteuer; TG: Freibetrag 20'000; max. 7% Schenkungssteuern).

Sollen Grundstücke innerhalb der Familie übertragen werden, lohnt es sich, die verschiedenen Möglichkeiten, wie zum Beispiel Schenkung, Wohnrecht oder Nutzniessung anzuschauen.

Haben Ihnen die Steuerbehörden einen Steuerabzug verweigert oder drohen Ihnen Aufrechnungen mit hohen Steuerfolgen? Sind Sie konfrontiert mit einem Nach- und Strafsteuerverfahren?

Wir klären ihre steuerliche Situation, unterstützen und vertreten Sie vor den Steuerbehördenund setzen ihre Rechte – wenn nötig, auch vor Gericht – für Sie und ihre Unternehmung durch. Wir versuchen, die Steuerfolgen zu minimieren und die rechtliche Situation gemeinsam mit Ihnen nachhaltig und für die Zukunft zu entschärfen. Wenn Sie möchten, setzen wir uns dafür ein, dass Sie künftig keine ähnlichen Steuerbelastungen erfahren und somit ihre Zeit für ihre Unternehmung gewinnbringend einsetzen können. 

Ihr Ansprechpartner bei consis

Bei Steuerberatungs-Themen gehen Fachwissen und Erfahrung Hand in Hand. Für eine massgeschneiderte Beantwortung Ihrer Fragen und für konkrete Lösungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und besprechen Ihr Anliegen persönlich.

René Aerne

Steuern und Treuhand


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