Ich werde beruflich selbstständig – fünf Fragen und Antworten

Der Schritt in die Selbstständigkeit ist nicht schwer – muss aber wohl überlegt sein. Grundvoraussetzung für die Selbstständigkeit ist ein Geschäftskonzept – sowie die Leidenschaft, der Wille, die Fähigkeiten und das Kapital in dieses Konzept einzubringen. Dabei sind unseres Erachtens folgende Fragenstellung von grosser Wichtigkeit:

 

1. Wie weiss ich, dass meine Idee funktioniert?

Wichtig ist, dass Sie eine Geschäftsidee haben, die neu oder revolutionär ist und Ihre Familie Sie bei diesem Schritt unterstützt. Sie müssen bereit sein, einen hohen Aufwand an Kapital und Arbeit auf sich zu nehmen. Erstellen Sie mit einem Fachmann einen Businessplan. Dieser soll eine realistische, eine optimistische, aber auch eine pessimistische Sicht aufzeigen. Der Businessplan hilft Ihnen auch, einen Fremdkapitalgeber für Ihr Geschäft zu gewinnen.
 

 

2. Welche Rechtsform ist angemessen?

In der Schweiz gibt es zwei Gruppen von Rechtsformen, die Personengesellschaften (z. B. die Einzelfirma) und die Kapitalgesellschaften wie z. B. die Aktiengesellschaft (AG) oder die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH).

Aus Haftungsgründen empfehlen wir grundsätzlich eine Kapitalgesellschaft.

 

3. Muss ich eine Buchhaltung führen?

Gemäss Art. 957ff Obligationenrecht müssen juristische Personen eine Buchhaltung führen und ab zehn Vollzeitstellen auch durch eine bei der Revisionsaufsicht registrierte Revisionsgesellschaft prüfen lassen. Einzelunternehmen können bis zu einem jährlichen Umsatzerlös von CHF 500'000 eine vereinfachte Buchhaltung führen, die nur Einnahmen, Ausgaben und die Vermögenssituation beinhaltet. Nach Überschreitung dieser Umsatzgrenze gelten, mit Ausnahme der Revisionspflicht, die gleichen Vorschriften wie für die juristischen Personen.

 

4. Wie muss ich mich versichern?

Sie müssen Ihren Betrieb vor Geschäftsbeginn bei einer AHV Ausgleichskasse und einer Unfallversicherung anschliessen. Angestellte mit einem Jahresbruttolohn über CHF 21'510 sind zudem bei einer Pensionskasse Ihrer Wahl anzumelden. Freiwillig, aber empfehlenswert ist der Abschluss einer Krankentaggeldversicherung.

Ihr Geschäft benötigt je eine Versicherung für den Verlust oder die Zerstörung des Betriebsvermögens und für einen möglichen Ertragsausfall. Unverzichtbar ist auch eine Betriebshaftpflichtversicherung. Für Geschäftsführer und Verwaltungsräte empfehlen wir eine Organhaftpflichtversicherung.

 

5. Welche Steuern fallen an?

Bund, Kantone und Gemeinden erheben Steuern. Informieren Sie sich rechtzeitig über die Steuertarife an Ihrem Firmensitz, diese können stark variieren. Zur Milderung der wirtschaftlichen Doppelbesteuerung (siehe Tabelle Rechtsform) werden Dividenden beim Firmeninhaber privilegiert besteuert.

 

Um für Ihre unternehmerische Zukunft gerüstet zu sein, lohnt es sich, gelegentlich über weitere Themen wie Aktionärsbindungsvertrag, Ehevertrag etc. nachzudenken.


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