Treuhand

Treuhand ist die Kunst, jedes Detail zu erkennen, sich aber nicht darin zu verlieren. Durch diese Sichtweise schafft consis nachhaltigen wirtschaftlichen Nutzen und sorgt für eine effiziente Entlastung Ihrer Unternehmensabläufe.

«Treuhand verstehen wir als eine ganzheitliche Beratung in allen wirtschaftlichen Lebenslagen. Dafür setzen wir uns ein.»

Philipp Maggiorini
Leiter Treuhand

Treuhand-Themen im Überblick

News & Wissenswertes

«consis unterstützt, erledigt, koordiniert und optimiert – für uns ein kompetenter und dauerhafter Partner.»

Stefan Korn
Geschäftsführer, NAWEKO GmbH

Häufige Treuhand-Fragen

Ab wann bin ich verpflichtet, eine Buchhaltung zu führen?

Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften (Kollektiv- und Kommanditgesellschaften) mit einem Umsatz von weniger als CHF 500'000 ist eine Einnahmen-/Ausgabenrechnung (so genannte «Milchbüechli-Rechnung») ausreichend.
Juristische Personen (AG, GmbH, Genossenschaften, Vereine und Stiftungen) hingegen müssen zwingend eine umfangreichere doppelte Buchhaltung nach Obligationenrecht führen.

Ich habe kürzlich eine Firma gegründet. Bin ich nun automatisch Mehrwertsteuer-pflichtig (MWST)?

Sofern Sie innerhalb eines Jahres voraussichtlich weniger als CHF 100'000 Umsatz erzielen, sind Sie nicht zwingend MWST-pflichtig. Sie können sich jedoch bereits jetzt freiwillig der MWST unterstellen. Dies kann durchaus Sinn machen, wenn Sie sich gerade jetzt in der Anfangsphase mit hohen Investitionen konfrontiert sehen: Anschaffung von Fahrzeugen, Maschinen, Einrichtungsgegenständen etc. Mit einer freiwilligen Unterstellung können Sie nämlich die MWST auf den Investitionen zurückfordern. Setzen Sie sich mit consis in Verbindung, wir finden die beste Lösung für Sie!

Ich lebe mit meiner Partnerin / meinem Partner im Konkubinat. Wie können wir uns zum Beispiel bei Invalidität gegenseitig vertreten oder im Todesfall als Erben einsetzen?

Für den Fall von Urteilsunfähigkeit (z.B. Invalidität oder Demenz) empfiehlt es sich, dass Sie beide einen Vorsorgeauftrag erstellen, in dem Sie sich gegenseitig bevollmächtigen. Zudem können Sie – je nach Familienkonstellation – in einem Testament festhalten, dass der überlebende Konkubinatspartner im Todesfalle gewisse oder alle Vermögenswerte erhält.

Näheres zum Vorsorgeauftrag sowie zum Testament finden Sie hier:

Testament, Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung

Was beinhaltet ein Testament? Und wie erstelle ich ein gültiges Testament?

In einem Testament enthalten Sie fest, was mit Ihren Vermögenswerten nach dem Tod geschieht. Neben den im Zivilgesetzbuch (ZGB) vorgeschriebenen Mindestanteilen für Kinder und/oder Eltern können Sie im Testament die restlichen Vermögenswerte frei verteilen. Zudem kann in einem Testament ein Willensvollstrecker definiert werden.

Das Testament muss von Anfang bis zum Schluss von Hand geschrieben und mit Datum und Unterschrift versehen werden. Alternativ kann das Testament auch notariell beurkundet werden, dann kann auf die Handschrift verzichtet werden.

Was ist ein Erbvertrag und wie erstelle ich ein solches Dokument?

Im Erbvertrag können Sie von den im ZGB beschriebenen Mindestanteilen abweichen und z.B. den überlebenden Ehegatten als Alleinerben einsetzen. Dies funktioniert dann, wenn die Kinder auf das zukünftige Erbe zu Gunsten des überlebenden Elternteils verzichten. Ebenso ist es möglich, im Erbvertrag gewisse Vermögenswerte einer erbberechtigten Person zuzuweisen.

Ein Erbvertrag muss notariell beurkundet werden.

Was ist ein Vorsorgeauftrag und wie erstelle ich ein solches Dokument?

Mit einem Vorsorgeauftrag bevollmächtigen Sie eine oder mehrere Person/en Ihrer Wahl für den Fall, dass Sie urteilsunfähig werden. Dies kann bei Invalidität oder eintretender Demenz der Fall sein. Die bevollmächtigte Person darf somit in Ihrem Namen Entscheidungen treffen in den Bereichen Personensorge (medizinische Massnahmen), Finanzen und Rechtsverkehr.

Wie ein Testament muss der Vorsorgeauftrag von Hand geschrieben und mit Datum und Unterschrift versehen werden. Alternativ kann der Vorsorgeauftrag auch notariell beurkundet werden.

Was ist eine Patientenverfügung und wie erstelle ich ein solches Dokument?

In der Patientenverfügung halten Sie Ihre Wünsche bezüglich lebenserhaltenden Massnahmen fest – dazu gehören auch besondere Anordnungen im Todesfall (Organspende, Autopsie, Bestattungswünsche etc.). Zudem wird in der Patientenverfügung eine Vertretungsperson eingesetzt, die Ihren Willen gegenüber dem Ärzteteam geltend macht. Die Patientenverfügung geht dem Vorsorgeauftrag vor.

Was ist die Aufgabe eines Willensvollstreckers und wie wird dieser gewählt?

Ein Willensvollstrecker kann nur vom Erblasser selbst ernannt werden und ist im Testament oder Erbvertrag festzuhalten. Dieser wird Ihre Wünsche umsetzen – zudem erhält er die volle Kompetenz, Ihre Vermögenswerte gemäss Testament oder Erbvertrag zu verwalten und zu verteilen. Der Willensvollstrecker ist die Anlaufstelle für alle erbberechtigten Personen und hilft, Streitigkeiten unter den Erben zu vermeiden und die Verteilung der Vermögenswerte voranzutreiben.

Ihr Ansprechpartner bei consis

Bei Treuhand-Themen gehen Fachwissen und Erfahrung Hand in Hand. Für eine massgeschneiderte Beantwortung Ihrer Fragen und für konkrete Lösungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und besprechen Ihr Anliegen persönlich.

Philipp Maggiorini

Partner – Treuhand


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