Prüfung von Stiftungen und Vorsorgeeinrichtungen

Die Stiftungen haben eine Jahresrechnung nach den gleichen Normen wie eine Aktiengesellschaft zu erstellen. Zusätzliche Angaben im Anhang sind von den meisten Stiftungsaufsichten erwünscht.

Auch für Stiftungen gilt das rechtsformunabhängige Rechnungslegungsrecht. Die Mindestgliederungsvorschriften sind bei einer Stiftung nicht immer sinnvoll umzusetzen. Wir empfehlen eine adäquate Anwendung der Vorschriften und ein möglichst transparenter Ansatz für den Ausweis in der Jahresrechnung und im Anhang.

Wir prüfen Ihre Jahresrechnung nach OR oder nach Swiss GAAP FER 21 und im Fall einer BVG Stiftung nach FER 16.

«Wir arbeiten seit Jahren mit consis zusammen – wir schätzen das persönliche Engagement, die Kompetenz und die effiziente Durchführung ihrer Arbeit. Wir können consis zu 100% weiterempfehlen.»

Sigfried Steiner
Geschäftsführer für Vorsorgeeinrichtungen Allvisa Services AG, Zürich

Häufige Fragen zu Prüfung von Stiftungen und Vorsorgeeinrichtungen

Muss eine Stiftung in jedem Fall eine Revisionsstelle ernennen?

Im Grundsatz ja – gemäss Art. 83b ZGB hat das oberste Stiftungsorgan, der Stiftungsrat, eine Revisionsstelle zu benennen. Auf Gesuch bei der Aufsichtsbehörde, können Stiftungsräte von Stiftungen mit einem Vermögen von weniger als CHF 200'000 eine Befreiung verlangen.

Hat consis Erfahrung in der Prüfung von gemeinnützigen Stiftungen?

consis revidiert zur Zeit Jahresrechnungen von elf klassischen Stiftungen. Zudem unterstützen Mitarbeiter, die nicht an der Revision beteiligt sind, unsere Kunden gerne bei der Buchführung oder bei der Erstellung der Jahresrechnung.

Was ist denn eine Stiftung genau?

Eine Stiftung ist eine Einrichtung, welche einen festgelegten Zweck mit dem Vermögen eines Stifters verfolgt. Das Vermögen soll  auf Dauer erhalten werden damit die Destinatäre nachhaltig in den Genuss der Erträge des Vermögens kommen.

Muss eine Stiftung Steuern bezahlen?

In der Schweiz sind Stiftungen grundsätzlich von den Steuern befreit. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass sie einen gemeinnützigen Zweck verfolgen und dieser Zweck von der Steuerbehörde anerkannt wird.

Ihr Ansprechpartner bei consis

Für eine massgeschneiderte Beantwortung Ihrer Fragen und für konkrete Lösungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Jan Blum

Partner – Wirtschaftsprüfung


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