Liegenschaftenverwaltung

Verwaltung von Liegenschaften gehört bei consis im Zusammenhang mit einer umfassenden Mandantenbetreuung mit zur Angebotspalette. Damit ist sichergestellt, dass unsere Kunden für ihre Bedürfnisse nur einen Ansprechpartner haben - consis.

Wir bieten jedoch keine Liegenschaftenschätzungen, Expertisen, Landentwicklungen und dergleichen an. Die Verwaltung und Betreuung von Liegenschaften für unsere Mandanten jedoch, übernehmen wir sehr gerne, mit fundiertem Fachwissen, Engagement und einer grossen Verlässlichkeit.

  • Buchführung der Liegenschaft durch uns
  • Vermietung von Wohnungen und Gewerberäumen
  • Abnahmen und Übergaben bei Mieterwechsel
  • Organisation und Überwachung des Unterhalts
  • Organisation und Überwachung von Erneuerungsarbeiten
  • Mietzinsinkasso
  • Verkehr mit Mietern, Ämtern und Handwerkern
  • Bezahlungen von Rechnungen im Zusammenhang mit der Liegenschaft
  • Langfristige Nutzungsstrategie
  • Einbettung des Haltens von Liegenschaften in die Steuer- und Vorsorgeplanung

«Bei consis gibt es immer einen Ansprechpartner. Das gibt mir Sicherheit und ein gutes Gefühl von aufgehoben sein. Diese Zuverlässigkeit und der angenehme, persönliche Umgang machen consis für mich zu etwas Besonderem.»

Eva Keller
Inhaberin der Keller Hubacher Architekten

Häufige Fragen zu Liegenschaftenverwaltung

Muss ich den Mietzins zwingend senken, wenn der Referenzzinssatz herabgesetzt wird?

Wenn aufgrund des gesunkenen Referenzzinssatzes die Miete neu berechnet wird, können sämtliche den Mietzins beeinflussende Faktoren berücksichtigt werden. Insofern sind auch die Teuerung, die allgemeine Kostensteigerung die Orts- und Quartierüblichkeit sowie eine eventuell bestehende nicht ausgeschöpfte Mietzinsreserve (Mietzinsvorbehalt) in die Überlegungen mit einzubeziehen. Darum kann es, vor allem bei einem tiefen Mietzinsniveau, durchaus sein, dass die Miete trotz tieferem Referenzzinssatz nicht gesenkt werden muss.

Sind Liegenschaften heute noch eine gute Anlagealternative?

Hier kann die Antwort nur lauten: «Grundsätzlich JA, aber es kommt darauf an!»

Es kommt darauf an,

  • wie die Affinität des Anlegers zu Liegenschaften ist.
  • wie lange der Anlagehorizont ist.
  • wie viel Kapital angelegt werden darf.
  • wie das Risikoprofil und die Erwartungen des Anlegers sind.
  • ob der Anleger auf eine sicher fliessende jährliche Auszahlung von Überschüssen angewiesen ist.
  • welche Anlagen sich sonst noch im Eigentum des Anlegers befinden (Anlagemix).

Über welche Qualitäten muss ein(e) Liegenschaftenverwalter(in) verfügen?

Ein fundiertes und aktuelles Fachwissen muss man als Verwaltungskunde voraussetzen. Das ist ein absolutes Muss und es ist jener Bereich, welcher lernbar ist. Äusserst wichtig und nur bedingt lernbar sind:

  • Anständiger Umgang mit Mieterinnen und Mietern auf Augenhöhe
  • Gutes Verhandlungsgeschick
  • Eine grosse Portion gesunder Menschenverstand
  • Vernetztes Denken und Organisationsgeschick
  • Blick für das Machbare
  • Setzen von Prioritäten
  • eine diplomatische Ader

Ihr Ansprechpartner bei consis

Für eine massgeschneiderte Beantwortung Ihrer Fragen und für konkrete Lösungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Marco Ferigutti

Unternehmensnachfolge


Schließen