Neues Transparenzregister ab 1. Oktober 2026
Das Schweizerische Transparenzregister für juristische Personen wird vom Bund eingeführt, um die Bekämpfung gegen Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung zu verstärken.
Das Gesetz tritt am 01.10.2026 in Kraft und betrifft die Mehrheit der Unternehmen, die als juristische Person, so z.B. Aktiengesellschaften, GmbHs, Genossenschaften etc. geführt werden. Das Transparenzregister ist nicht öffentlich einsehbar. Zugriff haben nur die gesetzlich bezeichneten Behörden
Welche Unternehmen müssen aktiv werden?
Das Transparenzregister basiert auf Selbstdeklaration. Die meldepflichtigen Unternehmen wie Akiengesellschaften, GmbHs etc. müssen innerhalb der gesetzlich angegebenen Fristen selbstständig ihre wirtschaftlich berechtigten Personen identifizieren, überprüfen und melden. Des Weiteren müssen sie die Angaben stets aktuell und korrekt halten. Nicht meldepflichtig sind unter anderem Stiftungen und Vereine.
Wie melde ich mich im Transparenzregister an?
Grundsätzlich können Unternehmen auf zwei Arten melden:
- Über die Plattform EasyGov.swiss (Bedarf einer Registrierung, welche bereits heute vorgenommen werden kann)
- Über das zuständige kantonale Handelsregisteramt (unter bestimmten Voraussetzungen, ist aktuell aber noch nicht möglich)
Es ist vorgesehen, aber noch nicht sicher, dass die Meldeplattform ab dem 01.10.2026 benutzbar ist.
Wie stelle ich fest, wer die wirtschaftlich berechtigte Person ist?
Die wirtschaftlich berechtigte Person eines Unternehmens ist eine natürliche Person, die das Unternehmen tatsächlich kontrolliert und daraus einen wirtschaftlichen Nutzen zieht. Es können mehrere wirtschaftlich Berechtigte für ein Unternehmen existieren.
Bei Holdingstrukturen muss die Kontrollkette bis zu jenen natürlichen Personen zurückverfolgt werden, die das Unternehmen tatsächlich kontrollieren. Die kontrollierende Person muss mindestens 25% des Kapitals oder der Stimmrechte eines Unternehmens besitzen.
Bei mehrstufigen Beteiligungsketten liegt Kontrolle vor, wenn die Person mehr als 50 % einer zwischengeschalteten Rechtseinheit hält, die ihrerseits (direkt oder indirekt) mindestens 25 % des Unternehmens hält.
Die Person kann auch auf andere Weise wirtschaftlich berechtigt sein, z.B. durch vertragliche Vereinbarung.
Wenn keine Person die obigen Kriterien erfüllt, gilt subsidiär das oberste Mitglied des leitenden Organs als wirtschaftlich berechtigte Person.
Was muss ich dem Transparenzregister melden?
Von der wirtschaftlich berechtigten Person müssen folgende Daten gemeldet werden
- Name und Vorname;
- Geburtsdatum;
- Staatsangehörigkeit;
- Adresse und Wohnsitzstaat;
- erforderliche Informationen über die Art und den Umfang der ausgeübten Kontrolle.
Es obliegt der meldepflichtigen Gesellschaft, die wirtschaftlich berechtigten Personen zu identifizieren, mit angemessener Sorgfalt zu überprüfen, zu dokumentieren und dem Transparenzregister melden.
Die die wirtschaftlich berechtigten Personen treffen ebenfalls Melde- und Mitwirkungspflichten: So müssen die relevanten Daten innert Monatsfrist melden und auf Verlangen die Angaben belegen.
Innert welcher Frist?
01.01.2027
Aktiengesellschaften mit ordentlicher Revisionspflicht
→ Frist: 3 Monate ab Inkrafttreten
01.02.2027
Andere Gesellschaften mit ordentlicher Revisionspflicht
→ Frist: 4 Monate ab Inkrafttreten
01.03.2027
Aktiengesellschaften, welche die Voraussetzungen für eine ordentliche Revision nicht erfüllen
→ Frist: 5 Monate ab Inkrafttreten
01.04.2027
Andere Gesellschaften, welche die Voraussetzungen für eine eingeschränkte Revision nicht erfüllen, sowie übrige juristische Personen
→ Frist: 6 Monate ab Inkrafttreten
01.04.2027
Ausländische Rechtseinheiten
→ Einheitliche Frist: 6 Monate ab Inkrafttreten
01.10.2028
Rechtseinheiten, bei denen sämtliche wirtschaftlich berechtigten Personen bereits im Handelsregister eingetragen sind
→ Frist: bis zu 2 Jahre ab Inkrafttreten
Zusätzlich zu beachten:
Bei Neueintragungen oder Änderungen im Handelsregister ab dem 01.10.2026 ist die Meldung in jedem Fall spätestens einen Monat nach der ersten Handelsregisteränderung vorzunehmen.
Was sind die Folgen eines Verstosses?
Von der Nachbesserungsaufforderung über die Suspendierung der Mitwirkungs- und Vermögensrechte bei wiederholten Verstössen bis hin, als ultima ratio, zur Auflösung und Liquidation der Rechtseinheit. Unabhängig davon drohen bei vorsätzlicher Verletzung der Melde- oder Auskunftspflicht Bussen bis zu CHF 500'000.
Was muss ich also jetzt konkret tun?
☐ Prüfen Sie, ob Sie dem Transparenzregistergesetz unterstellt sind
☐ Analysieren Sie Ihre Beteiligungs- und Kontrollstruktur
☐ Identifizieren Sie die wirtschaftlich berechtigten Personen und erfassen Sie die erforderlichen Informationen
☐ Nehmen Sie die Meldung innerhalb der vorgesehenen Frist über EasyGov.swissvor
☐ Prüfen Sie, ob interne Prozesse oder Dokumente angepasst werden müssen
☐ Überprüfen Sie die Angaben regelmässig und aktualisieren Sie diese bei Änderungen