Gründung / Start-ups

Sie haben eine Geschäftsidee und benötigen Unterstützung im Gründungsprozess? Wir stehen Ihnen gerne zur Seite.
  • Wahl der geeigneten Rechtsform
  • Erstellen der Gründungsdokumente und Koordination mit dem Notar bzw. dem Handelsregisteramt
  • Gründungsprüfungen (bei qualifizierten Gründungstatbeständen)
  • Anmeldung bei den öffentlichen Stellen (Ausgleichskasse, Steuerbehörden etc.)
  • Unterstützung bei der Erstellung eines Businessplanes
  • Erstellen von Budgets und Planungsrechnungen
  • Begleitung zu Gesprächen mit potenziellen Finanzierungspartnern
  • Aufbau von zweckmässigen Strukturen im betrieblichen Rechnungswesen

«consis begleitet unsere Firma seit vielen Jahren und verantwortet die finanziellen und strategischen Entscheide mit. Ich kann mich stets auf Philipp Maggiorini verlassen, er ist immerzu der Sache verpflichtet, sehr zuverlässig, speditiv und steht auch in schwierigen unternehmerischen Zeiten jeweils mit Rat und Tat zur Verfügung. Ich bin ihm dafür sehr dankbar und freue mich auf die weitere Zusammenarbeit.»

Simon Raeber
Geschäftsleitender Partner der Neomentum AG

Häufige Fragen zu Gründung / Start-ups

Ich möchte eine Firma gründen – welche Rechtsform ist die Geeignetste?

Das lässt sich leider nicht pauschal sagen und ist stark von der individuellen Situation abhängig. Die richtige Rechtsform lässt sich meist durch eine Analyse folgender Kriterien (nicht abschliessend) ermitteln:

  • Anzahl Teilhaber
  • Risiko/Haftung
  • Kapitalbedarf
  • Steuern
  • Sozialversicherungen

 

Lesen Sie auch unseren informativen Zeitungsartikel dazu:

Ich werde beruflich selbstständig.Ich werde beruflich selbstständig.

Nach Analyse der obigen Kriterien bin ich zum Schluss gekommen, dass ich eine GmbH gründen will. Wie muss ich vorgehen bzw. welche Unterlagen benötige ich?

In einem ersten Schritt sollte das Gründungskapital auf ein Sperrkonto eingezahlt werden. Weiter müssen Sie sich Gedanken machen, wie die Unternehmung heissen und wer die Unternehmung künftig rechtsgültig nach aussen vertreten soll. Nach dem Erstellen der Statuten, welche das Grundgerüst für die neugegründete Gesellschaft bilden, führt man eine Gründerversammlung durch. Die anlässlich der Gründerversammlung gefassten Beschlüsse werden in Anwesenheit eines Notars in einer Öffentlichen Urkunde festgehalten. Der Gründungsprozess wird mit der Anmeldung im Handelsregister bzw. dem darauffolgenden Handelsregistereintrag abgeschlossen.

Mir fehlt das Geld für eine GmbH – habe ich Alternativen?

Der Gesetzgeber sieht vor, dass das Gründungskapital nicht zwingend bar liberiert werden muss. Alternativ können auch «Sachen» in die Gesellschaft eingebracht werden (sog. Sacheinlage-/Sachübernahmegründung).

Entscheidet man sich für eine Sacheinlage-/Sachübernahmegründung wird der ganze Gründungsprozess umfangreicher. Unter anderem müssen die eingebrachten Werte durch einen zugelassenen Revisionsexperten auf deren Werthaltigkeit geprüft werden. Dieser Schutzmechanismus dient insbesondere dazu, dass ein Gründer keine Sachen zu einem offensichtlich überhöhten Wert in die Gesellschaft einbringen und somit keinen Gründerschwindel betrieben werden kann.

Kann ich die einmal gewählte Rechtsform wieder wechseln?

Ja, in bestimmten Fällen (z. B. starkes Wachstum, Aufnahme weiterer Geschäftspartner, bevorstehende Unternehmensnachfolge etc.) kann es durchaus sein, dass die ursprünglich gewählte Rechtsform nicht mehr zweckmässig ist. Für solche Fälle sieht der Gesetzgeber explizit (u. a. mit dem Fusionsgesetz) diverse Umstrukturierungsmöglichkeiten vor. Auch die Steuerbehörden stehen einer solchen Umstrukturierung, insofern gewisse Voraussetzungen erfüllt werden, nicht hindernd im Weg.

Ihr Ansprechpartner bei consis

Für eine massgeschneiderte Beantwortung Ihrer Fragen und für konkrete Lösungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


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